Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 8 vom 23. Februar 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Partenheim für das Jahr 2023

vom 15.02.2023

Der Ortsgemeinderat Partenheim hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

keine Änderungen

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

keine Änderungen

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

keine Änderungen

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

keine Änderungen

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

keine Änderungen

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  2023
- Grundsteuer A von bisher 300 v. H. auf 345 v. H.
- Grundsteuer B von bisher 365 v. H. auf 465 v. H.
- Gewerbesteuer von bisher

365 v. H. auf 380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2023 keine Änderungen

§ 7 Gebühren und Beiträge

keine Änderungen

§ 8 Umlage
(Verbandsgemeindeumlage / Kreisumlage)

keine Änderungen

§ 9 Eigenkapital

keine Änderungen

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

keine Änderungen

§ 11 Altersteilzeit

keine Änderungen

§ 12 Leistungszulagen

keine Änderungen

§ 13 Weitere Bestimmungen

keine Änderungen

§ 14 Inkrafttreten

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Partenheim, den 15.02.2023

Marcus Lüppens, Bürgermeister der Ortsgemeinde Partenheim

Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

   

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