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Schloß Wallbrunn

 

Partenheim, eine Gemeinde mit reicher historischer Tradition, verfügt in der Verbandsgemeinde Wörrstadt neben Armsheim über ein bemerkenswertes und prachtvolles Schloß.

Schon unter den Merowingern kam der Ort an die Metzer und Trierer Kirche und bereits im Jahre 863 wird Partenheim als Bischofsgut zu Metz bezeugt. Erzbischof Hillin von Trier gab im Jahre 1158 Teile des Partenheimer Besitzes an das Wormser Domstift ab, um in den Besitz der Burg Nassau (Lahn) zu gelangen.

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Ende des 12. Jahrhunderts verpfändet Erzbischof Johann von Trier seinen Hof in Partenheim an Werner von Bolanden. Trotz der großen räumlichen Distanz konnte Trier seine Privilegien in Partenheim bis zur französischen Revolution behaupten. Im Jahre 1733 vergab der Trierer Kurstaat das Partenheimer Lehen an die Freiherren von Wambold.

Das Schloß selbst wurde im 13. Jahrhundert erbaut und hat im Laufe seiner Geschichte mehrere Um- und Erweiterungsbauten erlebt. Um 1600 wird die östliche Front des Gebäudes erneuert, wobei auch der dreigeschossige Hauptflügel und der Rundturm auf der Rückseite zur Kirche hin entstand. Nach dem großen Brand von 1689 wurde das Schloß wieder renoviert, der große Saal im Obergeschoß erhielt eine Stuckdecke mit Bandelwerk und einen schönen Fußboden mit dunklen Eichenbändern. Die große, dreigeschossige, über das Dorf Partenheim stolz hinausragende Schloß-Anlage um den rechteckigen Innenhof erhielt einen Verbindungsgang zu der etwas höher gelegenen spätgotischen Schloßkirche.

Das Partenheimer Schloß war ein pfälzisches Lehen derer von Wallbrunn. Die Familie, über deren Rittermäßigkeit sich schon aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts urkundliche Nachrichten finden, war in Schwaben und am Rhein begütert. Im Jahre 1493 erwarb die Familie Wallbrunn größere Besitzrechte im Dorf Partenheim. Kuno von Wallbrunn, Herr zu Partenheim und Neuen Eglofsheim, verheiratet mit Margret Hündin von Saulheim, stand als Hauptmann bei Herzog Albrecht von Bayern in Diensten.

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Im Jahre 1579 wurden die von Wallbrunn zusammen mit denen von Partenheim, von Kurtrier mit dem Dorf Partenheim belehnt. 1683 erhielten die Wallbrunner und die von der Leyen erneut Besitzungen im Dorfe Partenheim. Und um 1800 besaß die Familie Wallbrunn noch über 500 Morgen Land in der Gemarkung. 1832 verstarb das letzte in Partenheim noch wohnende Mitglied der Familie. Christiane Eleonore von Wallbrunn wurde vor dem Westportal der Kirche beigesetzt. Im Innern der evangelischen Kirche in unmittelbarer Nähe des Wallbrunn'schen Schlosses erinnern heute noch das Grabmal Kunos von Wallbrunn (verst. 1522), ein prächtiges Wandepitaph für Hans Rheinhart von Wallbrunn (verst. 1596) und ein Inschriftenepitaph für Ferdinand von Wallbrunn (verst. 1770) an die große und historische Vergangenheit der Familie von Wallbrunn und ihre besondere Bedeutung für Partenheim.

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Die Herren von Wallbrunn gehörten zur Rheinischen Ritterschaft, in der sich seit dem ausgehenden Mittelalter die Ritter genossenschaftlich organisierten, um eine entsprechende Stütze im Kampf um die Erhaltung ihrer Freiheit und Unabhängigkeit zu haben. In der Geschichte der Gegend zwischen Rhein, Nahe und Donnersberg, dem heutigen Rheinhessen, spielten sie eine gewichtige Rolle. Verwandtschaftliche Bindungen zu anderen bedeutenden Adelsfamilien, wie zu den Hund von Saulheim und den Wambold von Umstadt, festigten ihre politische Stellung im mittleren Rheinhessen. Sie gehörten zu den adligen Familien, die das Erscheinungsbild der rheinhessischen Ganerbschaften Bechtolsheim, Schornsheim, Mommenheim und Nieder-Saulheim entscheidend prägten. Seit 1534 waren sie an der Ganerbschaft Mommenheim beteiligt, 1553 beeinflußten sie die Entwicklung des Gemeinwesens Bechtolsheim. Im Jahre 1559 gelangten sie in den Besitz ganerbschaftlicher Anteile in Schornsheim. Seit 1717 sind Mitglieder der Familie von Wallbrunn als Ganerben in Nieder-Saulheim nachgewiesen.

Die Partenheimer Schloßherren haben also die territoriale Entwicklung Rheinhessens entscheidend beeinflußt und mitgeprägt.

Während der französischen Revolution 1789-1815 durften sowohl die Familie von Wallbrunn als auch die Wambold von Umstadt in Partenheim verbleiben. Ihre Besitzungen mit Schloß und Wambold'schem Hof wurden im Gegensatz zu anderen Schlössern und Adelsgütern nicht geplündert, niedergebrannt oder gar enteignet. Lediglich die Besitzrechte über den Ort selbst, die Kurtrier bis dahin innehatte, erloschen.

Man wird sich fragen, warum wurden ausgerechnet die Adeligen in Partenheim verschont?

Alles deutet darauf hin, daß die Freifrau von Wallbrunn, die in einem Kloster in Straßburg als Ordensfrau tätig war und sich sehr vielen Armen und Leidenden aufopferte, die Plünderung und Verwüstung des Partenheimer Schlosses verhinderte. Durch ihren Charme, der ihr zu eigen war und im Besitz der vollständigen Beherrschung der französischen Sprache, gelang es ihr, den französischen Kommandanten General Dessaire zu überzeugen, von einer Zerstörung und Enteignung des Schlosses abzusehen. Nach der französischen Revolution ging das Schloß in Privatbesitz über und wird heute von drei Eigentümern bewohnt.