Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 31 vom 05. August 2021

Friedhofssatzung

Laut unserer Friedhofssatzung ist Folgendes auf dem Friedhof einzuhalten:

  • Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entpsrechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
  • Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gärtner beauftragen.
  • Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das auf den Wegen zwischen den Gräbern wachsende Gras zu entfernen und die Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten.
  • Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
  • Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.

Vielen Dank für die Beachtung.

Hiltrud Runkel, 1. Beigeordnete

   

Nächste Termine  

22 Mär
Landtagswahl
Datum 22.03.26
25 Mär
Osterfrühstück Senioren
25.03.26 10:00 h
25 Mär
28 Mär
Showtanz SGP
28.03.26 - 29.03.26
   

Info Ticker  

Partenheim Banner kl

   
© Ortsgemeinde Partenheim 2025