Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 31 vom 05. August 2021

Friedhofssatzung

Laut unserer Friedhofssatzung ist Folgendes auf dem Friedhof einzuhalten:

  • Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entpsrechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.
  • Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gärtner beauftragen.
  • Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das auf den Wegen zwischen den Gräbern wachsende Gras zu entfernen und die Begräbnisstätte in einem würdigen Zustand zu halten.
  • Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
  • Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet.

Vielen Dank für die Beachtung.

Hiltrud Runkel, 1. Beigeordnete

   

Nächste Termine  

20 Mai
Frühlingskonzert VG
Datum 20.05.26 15:00 h
21 Mai
26 Mai
27 Mai
Seniorennachmittag
27.05.26 15:00 h
30 Mai
   

Info Ticker  

Partenheim Banner kl

   
© Ortsgemeinde Partenheim 2025