Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 11 vom 12. März 2026
Offenlage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Ortsgemeinde Partenheim für die Haushaltsjahre 2026/2027
Gem. § 97 Abs. 1 Satz 1 GemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Partenheim für die Jahre 2026/2027 in der Zeit
vom 16.03.2026 bis zum 30.03.2026
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann in dieser Zeit während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2 - 6, Zimmer 321 (2. OG) eingesehen werden.