Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 8 vom 19. Februar 2026
Lernmittelbefreiung bis 16.03.2026 beantragen
Im Rahmen der Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2026/2027 haben die Eltern, deren Einkommen die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet, die Möglichkeit, auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z. B. Arbeitshefte) kostenfrei zu erhalten (Lernmittelfreiheit).
Der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sowie weitere Informationen sind bei den Grundschulen und der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Anträge auf Lernmittelbefreiung müssen bis spätestens 16. März 2026 bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt gestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass nach der Frist eingegangene Anträge aufgrund der verspäteten Abgabe abgelehnt werden.
Eltern, die nicht an der Lenrmittelfreiheit teilnehmen oder deren Antrag nicht bewilligt wurde, können sich in der Zeit vom 08.05. bis 02.06.2026 zur Ausleihe gegen Gebühr im Internetportal unter http://www.LMF-online.rlp.de mit ihrer Zugangskennung anmelden.
Verbandsgemeinde Wörrstadt
FB Jugend, Schutz und Ordnung

