Quelle: Nachrichtenblatt Nr. 14 vom 02. April 2026

Ordnungsamt gibt Hinweise zur Eindämmung von Ratten

In den vergangenen Wochen sind beim Ordnungsamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung über gesichtete Ratten eingegangen. Wir möchten dies daher zum Anlass nehmen, auf die Verhaltensweisen hinzuweisen, die einer möglichen Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist zunächst jeder Grundstückseigentümer eigenverantwortlich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung auf eigene Kosten einzuleiten.

Helfen Sie daher mit, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:

  • Lassen Sie keine Nahrungs- oder Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück stehen. Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren auch Ratten.
  • Entsorgen Sie Speisereste nicht über die Toilette, weil dadurch ideale Lebensbedingungen in der Kanalisation entstehen.
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne. Wenn Sie selbst kompostieren, gehören Küchenabfälle nicht auf, sondern in den Kompost. Sie sollten geschlossene Komposter bevorzugen, die zum Boden mit einem engmaschigen Metallgitter versehen sind.
  • Müllsäcke und Müllbehälter wollten immer verschlossen gehalten werden bzw. der Zugang zu diesen sollte verhindert werden. Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Mangelnde Sauberkeit von Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall.
  • Füttern Sie keine Tiere in Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.

Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde wie zum Beispiel Hunde oder Katzen.

Verbandsgemeinde Wörrstadt - Örtliche Ordnungsbehörde

   

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